BEMA
Der BEMA – kurz für Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen – bildet die Grundlage der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Was einst als solide Basis zur Vergütung gedacht war, wird heute zunehmend zum Streitpunkt: Die Bewertungen innerhalb des BEMA-Systems decken längst nicht mehr die realen Kosten, die Zahnarztpraxen für ihre Leistungen aufbringen müssen. Ein strukturelles Problem, das nicht nur ökonomische Konsequenzen hat, sondern auch mittel- und langfristig die Versorgung gesetzlich Versicherter gefährdet.
Ein veraltetes System mit weitreichenden Folgen
Der BEMA regelt, welche zahnärztlichen Leistungen für GKV-Patienten erbracht und abgerechnet werden können und in welchem Umfang diese honoriert werden. Dabei wird jeder Leistung eine Punktzahl zugewiesen, die mit einem festen Punktwert multipliziert wird. Dieser Punktwert variiert je nach Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) und Bundesland, bewegt sich aber meist im Bereich von 11 bis 15 Cent pro Punkt.
Diese Vergütungssystematik ist pauschal und orientiert sich nicht an individuellen Aufwänden, regionalen Kostenstrukturen oder betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten. Dadurch kommt es zu einer immer größer werdenden Diskrepanz zwischen Aufwand und Ertrag.
Die wirtschaftliche Realität in den Zahnarztpraxen
Die wirtschaftlichen Herausforderungen für zahnärztliche Praxen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Kosten für:
- Personal (zunehmender Fachkräftemangel treibt Löhne nach oben)
- Material (stark gestiegene Preise durch Inflation und Lieferengpässe)
- Hygienevorschriften (nach Corona deutlich verschärft)
- Digitalisierung (TI-Anbindung, ePA, eRezept etc.)
- Fortbildungen und Qualitätssicherung
…belasten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zunehmend. Gleichzeitig wurden die Punktwerte im BEMA nicht diesen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Laut Angaben von Zahnärzteverbänden ist der Stundenumsatz für viele BEMA-Leistungen mittlerweile so gering, dass er unterhalb der Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt. Anders ausgedrückt: Viele Behandlungen, die gesetzlich Versicherte betreffen, verursachen Verluste für die Praxis.
Konkrete Beispiele für Unterbewertung
Die Honorierung von Zahnextraktionen liegt bei Schneidezähnen bei reichlich 13 EUR und bei großen Backenzähnen bei knapp 20 EUR. Zum internationalen Vergleich für einfache Zahnentfernungen (umgerechnet): Südafrika: 17 EUR – 75 EUR, Russland 28 EUR – 70 EUR, Südkorea 35 EUR – 70 EUR, Japan 60 EUR – 180 EUR, Finnland 110 EUR – 120 EUR, USA 70 EUR – 230 EUR. Vergleiche ich mit anderen Ländern, dann sieht man, wo die Honorierung in Deutschland angekommen ist: Marokko 9 EUR – 55 EUR, Thailand 13 EUR – 26 EUR, Pakistan 11 EUR – 55 EUR, Brasilien ca. 85 EUR.
Füllungstherapien oder Parodontalbehandlungen sind im BEMA stark unterbewertet. Moderne, wissenschaftlich empfohlene Verfahren können oft nur im Rahmen privater Zusatzleistungen angeboten werden – ein Problem für sozial schwächere Patienten.
Ein klassisches Beispiel ist die professionelle Prophylaxe, die im BEMA gar nicht vorkommt und somit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird – obwohl sie medizinisch notwendig ist. Viele Kassen bieten sie nur im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen an.
Vor über 60 Jahren war man der Auffassung, dass eine Parodontits durch Zahnstein verursacht wird und hat daher die Entfernung des Zahnsteins in den Leistungskatalog aufgenommen. Seit Anfang der 80iger Jahre wissen wir, dass Zahnstein nicht ursächlich ist. Aber diese Leistung „Zahnsteinentfernung“ ist bis heute als Vertragsleistung im BEMA geblieben. Und kostet die gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr sinnlos Millionen, die man besser in die professionelle Prophylaxe investieren sollte.
Die Folgen: Mehr-Klassen-Medizin und Nachwuchsmangel
Die unzureichende Finanzierung im GKV-Bereich hat mittlerweile eine Mehr-Klassen-Medizin etabliert: Wer es sich leisten kann, zahlt privat hinzu – wer nicht, erhält unter Umständen nur noch die minimal notwendige Basis-Versorgung.
Für junge zahnärztliche Kollegen wird zudem die Niederlassung immer unattraktiver. Viele entscheiden sich gegen die eigene Praxis und für Anstellungen in MVZs oder Konzernen, was langfristig die flächendeckende Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – gefährden wird. Gesellschaftlich werden also „Gesundheitsfabriken“ der individuellen Betreuung vorgezogen.
Forderungen aus der Zahnärzteschaft
Die Bundeszahnärztekammer und viele Kassenzahnärztliche Vereinigungen fordern seit Jahren eine fundierte Überarbeitung des BEMA, die:
- eine realistische Kalkulation der Kosten berücksichtigt,
- regionale Unterschiede einbezieht,
- Innovationen und evidenzbasierte Medizin honoriert,
- und eine wirtschaftlich tragfähige Versorgung ermöglicht.
Auch eine Entkopplung vom Punktwertsystem zugunsten flexiblerer, transparenter Honorierungsmodelle wird diskutiert.
So sieht es nun aus!
Der BEMA ist ein System aus der Vergangenheit, das unter heutigen Bedingungen nicht mehr zukunftsfähig ist. Die pauschalen Bewertungen ignorieren betriebswirtschaftliche Realitäten und bringen viele Zahnarztpraxen an ihre Grenzen. Ohne eine grundlegende Reform drohen Konsequenzen, die weit über wirtschaftliche Verluste hinausgehen – sie gefährden die flächendeckende, qualitativ noch hochwertige zahnmedizinische Versorgung für Millionen gesetzlich Versicherter in Deutschland.
Autor: drw
Was Du hier lesen kannst ist meine Meinung, die sich aus mehr als vier Jahrzehnten Erfahrung gebildet hat. Dabei war ich viele Jahre in der Standespolitik, wo ich viel hinter die Kulissen schauen konnte.
Der BEMA bildet zahnärztliche Leistungen unzureichend ab. Veraltete Bewertungen und niedrige Vergütungen decken die steigenden Praxiskosten nicht mehr – viele Behandlungen sind wirtschaftlich nicht tragbar.
Die Politik scheint nicht Willens zu sein, das System auf eine gesunde Basis zu stellen. Vielmehr wird wie seit Jahrzehnten immer wieder getrommelt, wie reich doch die Zahnärzte sind. Und mit diesem realitätsfernen Totschlagsargument ist das Thema dann nicht nur medial beendet.
Die Folgen dieser Politik sind u.a., dass der gesetzlich Versicherte entweder eine schleichend immer schlechtere Versorgung bekommt oder immer mehr aus eigener Tasche bezahlen muss. Gleichzeitig werden die Gesundheitsberufe immer unattraktiver, was zu einer Leistungsverknappung führen wird. Sprich: mittelfristig wird m.E. Zahnmedizin zu einer Mangelleistung.
Und ich frage mich in der Tat, ob das so gewollt ist oder schlicht fahrlässig inkauf genommen wird.




