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Die zahnärztliche GOZ – Ein System unter Druck

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt seit Jahrzehnten die Vergütung zahnärztlicher Leistungen im privatärztlichen Bereich.

Ursprünglich konzipiert, um eine leistungsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Honorierung zu ermöglichen, ist die GOZ heute ein Relikt veralteter fachlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen. Zahnärztinnen und Zahnärzte sehen sich zunehmend mit einer Gebührenordnung konfrontiert, deren Bewertungen und Multiplikatoren in keiner Weise mehr den realen Kosten des Praxisbetriebs entsprechen.

Was ist die GOZ – und was regelt sie?

Die GOZ ist die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für privat zu vergütende zahnärztliche Leistungen. Sie wurde zuletzt im Jahr 2012 marginal überarbeitet – also vor mehr als einem Jahrzehnt.

Grundlage der GOZ ist ein Punktwertsystem, das in Euro umgerechnet wird. Jedem zahnärztlichen Eingriff wird eine bestimmte Punktzahl zugewiesen, die mit einem festen Gebührenrahmen (Multiplikator) multipliziert werden darf:

  • Regelhonorar: 2,3-facher Satz
  • Erhöhter Satz: bis 3,5-fach (bei medizinischer Begründung)
  • Darüber hinaus: nur per individueller Vereinbarung nach §2 Abs. 1 GOZ

Dieser Gebührenrahmen war bereits zum Zeitpunkt seiner letzten Anpassung im Jahr 2012 nicht mehr marktgerecht mit einer Inflation zwischen 1989 und 2012 von mehr als 50%. Das bedeutet konkret eine erhebliche Abwertung!

Ein starres System trifft auf dynamische Kosten

Ursprünglich wurde die GOZ im Jahr 1988 entwickelt und bewertet. Sie trat 1989 inkraft.

  • Inflation: Die Lebenshaltungskosten sowie die betriebswirtschaftlichen Ausgaben sind zwischen 1988 und 2024 um 100% bis 120% gestiegen.
  • Löhne: Personal- und Fachkräftekosten sind aufgrund des Fachkräftemangels massiv gewachsen.
  • Materialkosten: Viele Materialien sind durch Lieferkettenprobleme und gestiegene Rohstoffpreise teurer geworden.
  • Digitalisierung und Bürokratie: Neue gesetzliche Anforderungen (Telematikinfrastruktur, Datenschutz, Aufklärungspflichten etc.) erzeugen Mehraufwand und zusätzliche Kosten, die nicht über die GOZ refinanziert werden.

Diese Entwicklungen treffen auf eine Gebührenordnung, deren Leistungsbewertungen z.T. mehr als 35 Jahre alt sind. Die Kalkulationsgrundlagen sind damit wirtschaftlich vollkommen entkoppelt von der heutigen Realität.

Multiplikatoren als rettendes Mittel – aber mit Grenzen

Zahnärztinnen und Zahnärzte können innerhalb des GOZ-Rahmens einen Multiplikator von 1,0 bis 3,5 ansetzen. Der Regelhöchstsatz von 2,3 gilt dabei als Standard. In der Praxis zeigt sich jedoch: Selbst dieser 2,3-fache Satz deckt in vielen Fällen nicht einmal die tatsächlichen Kosten einer Behandlung.

Beispiel: Eine aufwändige Wurzelkanalbehandlung oder eine ästhetisch anspruchsvolle Restauration erfordert heute oft ein Maß an Aufwand, Technik und Zeit, das bei realistischen Kalkulationen deutlich über dem 3,5-fachen Satz liegen müsste.

Hinzu kommt: Private Krankenversicherungen akzeptieren zunehmend nur noch den 2,3-fachen Satz als „angemessen“, selbst wenn eine medizinische Begründung für höhere Sätze vorliegt. Die Rechnungsprüfung der Versicherer wird härter, was Ärzt:innen und Patient:innen gleichermaßen frustriert.

Denn wenn man eine Inflation von ca. 100% zugrunde legt zwischen 1989 und 2024, dann entspricht also der 2,3-fache Satz von damals dem heutigen 4,6-fachen Satz. Natürlich haben die Versicherungen in dieser Zeit ihre Beiträge erhöht. Je nach Fundstelle wird die Steigerung der Krankenversicherungsbeiträge mit ca. 130% angegeben bis hin zum Zwei- bis Dreifachen! Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Die GOZ ist realitätsfern geworden

Die GOZ sollte eigentlich ein flexibles und transparentes System zur Abbildung zahnärztlicher Leistungen sein. In der Praxis jedoch hat sie sich zu einem starren Korsett entwickelt, das moderne Zahnmedizin nicht mehr adäquat abbildet. Die Konsequenz:

  • Die Fortschritte und vor allem neuen Leistungen in der Zahnheilkunde werden nicht abgebildet und da diese nicht im veralteten Leistungskatalog sind, werden diese mehrheitlich von den Versicherungen abgelehnt, obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich eine Regelung dafür gefunden hatte (Analogberechnung).
  • Praxen sind wirtschaftlich unter Druck
  • Notwendige Investitionen (z. B. in Digitalisierung oder Qualitätssicherung) werden erschwert
  • Auch im privaten Bereich hat sich damit die Zwei-Klassen-Zahnmedizin etabliert.

Autor: drw

Dr. Reinhard Winkelmann

Was Du hier lesen kannst ist meine Meinung, die sich aus mehr als vier Jahrzehnten Erfahrung gebildet hat. Dabei war ich viele Jahre in der Standespolitik, wo ich viel hinter die Kulissen schauen konnte.

Die GOZ bildet zahnärztliche Leistungen unzureichend ab. Veraltete Bewertungen und niedrige Vergütungen decken die steigenden Praxiskosten nicht mehr – viele Behandlungen sind wirtschaftlich nicht tragbar.

Die Politik scheint nicht Willens zu sein, das System auf eine gesunde Basis zu stellen. Vielmehr wird wie seit Jahrzehnten immer wieder getrommelt, wie reich doch die Zahnärzte sind. Und mit diesem realitätsfernen Totschlagsargument ist das Thema dann beendet.

Die Folgen dieser Politik sind u.a., dass auch der privat Versicherte entweder eine schleichend immer schlechtere Versorgung bekommt oder immer mehr aus eigener Tasche bezahlen muss. Gleichzeitig werden die Gesundheitsberufe immer unattraktiver, was zu einer Leistungsverknappung führen wird und zu einem nicht versiegenden Braindrain ins Ausland. Sprich: mittelfristig wird m.E. Zahnmedizin zu einer Mangelleistung. 

Und ich frage mich in der Tat, ob das so gewollt ist oder schlicht fahrlässig inkauf genommen wird.

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